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Urheberrecht


Urheberrechtsverletzungen können schwere, gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Dabei lassen sich Urheberrechtsverletzungen ziemlich einfach vermeiden. Dazu an dieser Stelle einige Hinweise.

Das Urheberrecht besagt, dass persönliche und geistliche Schöpfungen per Gesetz geschützt sind und nicht ohne Zustimmung des Autors weiterverarbeitet werden dürfen. Das Urheberrecht gilt noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (dem Erschaffer eines Werkes).

Auf Internetseiten übertragen heißt dies: Alles, was Sie selbst aus eigenen gedanken heraus auf Ihre Homepage stellen, unterliegt dem Urheberrecht und zeigt so, dass Sie der geistige Schöpfer dieser Werke sind. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für selbsterstellte Grafiken.
Das Urheberrecht gilt immer. Das heißt, dass Sie nicht einmal einen Hinweis darauf setzen müssen, dass Sie der geistige Schöpfer der von Ihnen erstellten Inhalte und Grafiken sind. Einen Hinweis darauf zu setzen ist jedoch nicht verkehrt. Dies erleichtert die Beweisaufnahme, sollte es zu einem Streitfall kommen. Das Copyright-Zeichen (©) ist dabei, zumindest im deutschsprachigem Raum, nicht erforderlich.

Aus dem Blickwinkel des Internets gesehen, ziehen folgende Fallbeispiele eine Urheberrechtsverletzung nach sich:
  • Das direkte Kopieren von Texten und Grafiken geschützter Inhalte zur eigenen Verwendung (Stehlen von geistigem Eigentum). Ausnahme: Der Autor erlaubt dies ausdrücklich.
  • Das Laden von fremden Webseiten in einem eigenen Frame, ohne dabei ersichtlich zu machen, dass dies ein Fremdinhalt ist (Verstoß gegen §14 des Urhebergesetzes).
  • Das Laden einer Linksammlung oder einer Datenbank im eigenen Frame (Verstoß gegen §4 des Urhebergesetzes).

Um solchen Fällen zu entgehen, sollten Sie grundsätzlich alle Links zu fremden Inhalten in einem neuen Fenster öffnen lassen. Natürlich sollten Sie auch nie Grafiken und Texte anderer Webseiten kopieren und diese auf Ihre eigenen Seiten online stellen. Wenn Sie dennoch unbedingt Fremdinhalte auf Ihren Seiten verwenden möchten (sei es, um den eigenen Inhalt zu ergänzen, oder zur Bekanntmachung), informieren Sie sich vorher, ob der Autor der Vervielfältigung seiner Inhalter ausdrücklich zugestimmt hat. In vielen Fällen erlauben die Autoren ein kurzes Zitat unter Angabe der Quelle. Doch informieren Sie sich vorher, kopieren Sie nie fremde Inhalte einfach so!

Sollten Sie eine Verletzung des Urheberrechts an Ihren eigenen Inhalten bemerken, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, seinen Rechtsanspruch gültig zu machen.
Senden Sie der Person, die Ihre Inhalte unberechtigter Weise vervielfältigt hat, eine Nachricht mit der Aufforderung zu, die kopierten Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist von der Webseite zu nehmen. Gehen Sie dabei höflich, aber bestimmt vor. Reagiert die Person nicht auf Ihr Schreiben, versuchen Sie es mit einem Einschreiben inklusive Rückschein per Post an die Adresse der betreffenden Person. Sollte auch hier auf Ihr Schreiben nicht reagiert werden, können Sie in der nächsten Instanz mit rechtlichen Schritten drohen. Bleibt auch diese Drohung ungehört, bleibt nur noch der Einsatz eines Rechtsanwaltes übrig, um den Rechtsanspruch auf Ihr geistiges Eigentum gültig zu machen.
Die elegenateste Lösung ist jedoch, dass im gegenseitigen Einvernehmen die Rechtslage geklärt wird. So halten sich die negativen Folgen für alle Beteiligten möglichst gering.


Impressumspflicht für Webseiten


Nahezu jede Webseite im Internet, egal ob privat oder kommerziell orientiert, benötigt ein Impressum.

Dazu hier einige Auszüge aus dem "Teledienstgesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland. Enthalten im "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2001. BGBl I, 3721

§2 Geltungsbereich (nur Absätze 1 und 3 wiedergegeben)

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

§12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


Für weitere Informationen zum Thema Impressumspflicht für Webseiten empfehlen wir Ihnen die Seiten von Daniel Rehbein, auf der Sie viele Informationen zu diesem Thema erhalten: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html


Disclaimer


Auf vielen Websites ist heutzutage ein Disclaimer folgender Art zu lesen:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen.

 

Dies ist jedoch eine Gerücht. Dieser Disclaimer, wie er im Internet genannt wird, hat leider keinerlei Rechtsgültigkeit, zumal das Landgericht Hamburg im Urteil einen solchen Disclaimer eindeutig festgestellt hat.
Folgendes muss man sich vor Augen führen: Mit keinem Disclaimer kann man das deutsche Recht außer Kraft setzen! Sie sollten daher immer eine Webseite vor der Verlinkung auf eventuell rechtswiedrige Inhalte überprüfen. Haben Sie dies gemacht, können Sie auch nicht dafür haften, sollte sich der Inhalt der verlinkten Seite einmal ändern.
Daher sollten Sie anstatt des oben genannten Disclaimers lieber einen Hinweis darauf geben, dass die gelinkten Webseiten Fremdinhalte sind, Sie diese bei der Verlinkung überprüft haben und keine Haftung dafür übernehmen, sollten sich diese Inhalte ändern. Distanzieren Sie sich von den fremden Inhalten und machen Sie deutlich, dass Sie sich die fremden Urheberrechte nicht zu eigen machen.

Bedenken Sie jedoch: Die Haftung für Links richtet sich nach den allgemeinen Regeln des TMG und kann durch keinerlei Disclaimer, egal welcher Art, ausgeschlossen werden!