Urheberrecht
Know How -
Recht & Gesetz
Urheberrechtsverletzungen können schwere, gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Dabei lassen sich Urheberrechtsverletzungen ziemlich einfach vermeiden. Dazu an dieser Stelle einige Hinweise.
Das Urheberrecht besagt, dass persönliche und geistliche Schöpfungen per Gesetz geschützt sind und nicht ohne Zustimmung des Autors weiterverarbeitet werden dürfen. Das Urheberrecht gilt noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (dem Erschaffer eines Werkes).
Auf Internetseiten übertragen heißt dies: Alles, was Sie selbst aus eigenen gedanken heraus auf Ihre Homepage stellen, unterliegt dem Urheberrecht und zeigt so, dass Sie der geistige Schöpfer dieser Werke sind. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für selbsterstellte Grafiken.
Das Urheberrecht gilt immer. Das heißt, dass Sie nicht einmal einen Hinweis darauf setzen müssen, dass Sie der geistige Schöpfer der von Ihnen erstellten Inhalte und Grafiken sind. Einen Hinweis darauf zu setzen ist jedoch nicht verkehrt. Dies erleichtert die Beweisaufnahme, sollte es zu einem Streitfall kommen. Das Copyright-Zeichen (©) ist dabei, zumindest im deutschsprachigem Raum, nicht erforderlich.
Aus dem Blickwinkel des Internets gesehen, ziehen folgende Fallbeispiele eine Urheberrechtsverletzung nach sich:
- Das direkte Kopieren von Texten und Grafiken geschützter Inhalte zur eigenen Verwendung (Stehlen von geistigem Eigentum). Ausnahme: Der Autor erlaubt dies ausdrücklich.
- Das Laden von fremden Webseiten in einem eigenen Frame, ohne dabei ersichtlich zu machen, dass dies ein Fremdinhalt ist (Verstoß gegen §14 des Urhebergesetzes).
- Das Laden einer Linksammlung oder einer Datenbank im eigenen Frame (Verstoß gegen §4 des Urhebergesetzes).
Um solchen Fällen zu entgehen, sollten Sie grundsätzlich alle Links zu fremden Inhalten in einem neuen Fenster öffnen lassen. Natürlich sollten Sie auch nie Grafiken und Texte anderer Webseiten kopieren und diese auf Ihre eigenen Seiten online stellen. Wenn Sie dennoch unbedingt Fremdinhalte auf Ihren Seiten verwenden möchten (sei es, um den eigenen Inhalt zu ergänzen, oder zur Bekanntmachung), informieren Sie sich vorher, ob der Autor der Vervielfältigung seiner Inhalter ausdrücklich zugestimmt hat. In vielen Fällen erlauben die Autoren ein kurzes Zitat unter Angabe der Quelle. Doch informieren Sie sich vorher, kopieren Sie nie fremde Inhalte einfach so!
Sollten Sie eine Verletzung des Urheberrechts an Ihren eigenen Inhalten bemerken, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, seinen Rechtsanspruch gültig zu machen.
Senden Sie der Person, die Ihre Inhalte unberechtigter Weise vervielfältigt hat, eine Nachricht mit der Aufforderung zu, die kopierten Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist von der Webseite zu nehmen. Gehen Sie dabei höflich, aber bestimmt vor. Reagiert die Person nicht auf Ihr Schreiben, versuchen Sie es mit einem Einschreiben inklusive Rückschein per Post an die Adresse der betreffenden Person. Sollte auch hier auf Ihr Schreiben nicht reagiert werden, können Sie in der nächsten Instanz mit rechtlichen Schritten drohen. Bleibt auch diese Drohung ungehört, bleibt nur noch der Einsatz eines Rechtsanwaltes übrig, um den Rechtsanspruch auf Ihr geistiges Eigentum gültig zu machen.
Die elegenateste Lösung ist jedoch, dass im gegenseitigen Einvernehmen die Rechtslage geklärt wird. So halten sich die negativen Folgen für alle Beteiligten möglichst gering.